Mögliche Schwangerschaft – Pille danach

Besteht aufgrund einer Vergewaltigung die Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft, so können Sie die „Pille danach“ nehmen.

Die Pille danach ist so früh wie möglich, je nach Präparat bis zu 72 oder 120 Stunden nach dem Sexualdelikt, einzunehmen. Sie ist rezeptfrei in den Apotheken erhältlich. Für Frauen bis einschließlich 21 Jahre besteht die Möglichkeit, gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts die "Pille danach" kostenfrei zu erhalten. Ab 18 Jahren fällt eine Rezeptgebühr von 5 € an.

Die „Pille danach“ kann Sie vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen: je früher Sie sie einnehmen, desto sicherer die Wirkung. Der Eisprung wird verhindert oder verzögert.

Im Falle des Eintretens einer Schwangerschaft kann bis zur neunten Schwangerschaftswoche (nach der letzten Periode) ein medikamentös induzierter Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne® erfolgen. Die Verordnung erfolgt über dafür zugelassene niedergelassene Gynäkologinnen/Gynäkologen.

Kommt es zu einer Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung, kann im Rahmen der üblichen Fristen ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer kriminologischen Indikation vorgenommen werden.