Strafanzeige bei Vergewaltigung

Wenn Sie Opfer einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung geworden sind und überlegen, eine Strafanzeige zu erstatten, sollten Sie wissen, dass sexuelle Nötigung (juristische Definition: sexuelle Handlungen ohne Eindringen in den Körper) und Vergewaltigung (juristische Definition: jedes Eindringen in den Körper ob oral, vaginal, anal, auch mit Gegenständen) Offizialdelikte sind, das heißt Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen ermitteln, sobald sie von diesen Verbrechen Kenntnis erhalten, eine unverbindliche Beratung ist nicht möglich. Sie können diese Strafanzeige später nicht mehr zurückziehen.

Die Verjährungsfristen für diese Delikte betragen zwischen fünf und 20 Jahren.

Aus Sicht der Strafverfolgung ist eine zeitnahe Anzeige für die Beweisführung wichtig. Nur dann können auch Spuren an Täter(n) und Tatort gesucht und gesichert werden. Mögliche Zeugen können detaillierte Angaben machen, was mit zeitlichem Abstand zunehmend schwieriger wird. Bei einer sehr viel späteren Anzeigeerstattung, z.B. ein Jahr nach der Tat, fehlen viele Beweise oder sind nur noch unzureichend zu erbringen.

Wenn Sie eine Anzeige wegen Vergewaltigung erstatten möchten, wenden Sie sich zeitnah an den Polizeinotruf unter der 110.
Falls bereits 24 Stunden vergangen sind, wenden Sie sich an das nächstgelegene Polizeirevier.
Auch wenn Sie im Nachhinein rückwirkend eine Anzeige wegen Vergewaltigung erstatten möchten, wenden Sie sich an das nächstgelegene Polizeirevier.
Falls Sie nach der Tat eine vertrauliche Versorgung mit Spurensicherung in Anspruch genommen haben, könnte innerhalb der jeweiligen Aufbewahrungsfristen auf gesicherte Spuren und Befunde zurückgegriffen werden.

Falls Sie sich entschließen, den Täter/die Täter anzuzeigen, kann dies ein wichtiger Schritt für Sie sein, sich im Nachhinein nochmals aktiv gegen das Ihnen zugefügte Unrecht zu wehren. Eine Strafanzeige trägt dazu bei, dass Sie vor Bedrohungen und Verfolgungen durch den Täter/die Täter besser geschützt sind, da gegen Sie gerichtete bedrohliche Vorfälle ihm/ihnen sofort zur Last gelegt werden.

Versuchen Sie, nicht alleine zu bleiben. Sie können sich jederzeit für klärende und unterstützende Gespräche beispielsweise an die Beratungsstelle Frauennotruf wenden. Die Mitarbeiterinnen besprechen mit Ihnen alle Vor- und Nachteile einer Strafanzeige, unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung und respektieren die von Ihnen getroffene Entscheidung.

Beratungsstelle Frauennotruf
Kasseler Straße 1 A
60486 Frankfurt am Main
Telefon 069 709494
E-Mail info(at)frauennotruf-frankfurt.de
Web www.frauennotruf-frankfurt.de